Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 23. Juni 2021

Veröffentlichung von Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung

Anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 23. Juni 2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2020
  2. Genehmigung der Rechnung 2020
  3. Genehmigung der Kündigung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein offene Jugendarbeit Bad Zurzach (VJAZ) in der bestehenden Form per Ende 2021

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchge-meindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§ 152 KO).

Erlasse, Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage seit der Bekanntgabe (§§146, 147 Abs. 1 KO)

 

Bad Zurzach, 25. Juni 2021

Reformierte Kirchgemeinde Zurzach

Die Kirchenpflege