Die zurücktretenden Kirchenpflegemitglieder sind:
20251202_MedienmitteilungReformierteKircheAargau_KuratoriumZurzach
Zurzach_Kuratorium
Die zurücktretenden Kirchenpflegemitglieder sind:
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Zurzach_Kuratorium
Anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 22. Juni 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchge-meindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§ 152 KO).
Erlasse, Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage seit der Bekanntgabe (§§146, 147 Abs. 1 KO)
Bad Zurzach, 25. Juni 2022
Reformierte Kirchgemeinde Zurzach
Die Kirchenpflege
Reformierte Kirche Zurzach
Sekretariat
Schwertgasse 15
5330 Bad Zurzach
Tel +41 56 265 11 30
Email sekretariat@ref-kirche-zurzach.ch
Sekretariat
Kirche
Reformierte Kirche Aargau
Pfarrei St. Verena
Gemeinde Zurzach
Bad Zurzach
Bankverbindung
Raiffeisenbank Aare-Rhein, 5316 Leuggern
IBAN: CH38 8070 1000 0053 1086 4
