Reformierte Kirchgemeinde Zurzach
  • Aktuelles
    • Aktuelles und Berichte
    • Orgelklänge aus unserer Kirche
    • Gemeindeseite
    • Ergebnisse / Beschlüsse
  • Agenda
  • Angebote
    • Eintritt / Wiedereintritt
    • Gottesdienste
      • Gottesdienst – warum?
      • Spezielle Gottesdienste
      • Fiire mit de Chliine
    • Pädagogisches Handeln
      • Aktuelles
      • Kirchlicher Unterricht
      • Konfirmandenunterricht
      • Gemeindekonzept Pädagogisches Handeln
    • Kinder und Jugend
      • Aktuelles
      • KiKi
      • Domino
      • Teens
    • Erwachsene
      • Bibelabende
      • Zurzibietgebet
      • Kirchenchor
      • Kirchenkaffeeteam
      • Chileträff 60plus
    • Seelsorge
      • Altersheime
      • Hausbesuche
      • Lebensbegleitung
    • Diakonie
    • Ökumene
  • Durch das Leben
    • Taufe
    • Konfirmation
    • Trauung
    • Abdankung
  • Über uns
    • Personen
      • Pfarrpersonen
      • Katechetik / Jugendarbeit
      • Sekretariat
      • Hauswart / Sigrist
      • Synode
      • Kirchenchor
      • Organistinnen
      • Kirchenpflege
    • Gebäude
    • Geschichte
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Durch das Leben2 / Taufe

Taufe

«Lasst die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran! Denn gerade für solche wie sie ist das Himmelreich.»
Jesus in Mt 19,14

Die Taufe ist das Zeichen zur Aufnahme in die christliche Gemeinde. Sie ist einmalig und kann nicht wiederholt werden. Sie wird von den christlichen Konfessionen gegenseitig anerkannt.

Die Taufe wird durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer in einem öffentlichen Gottesdienst vollzogen. Sie kann aber auch auf Wunsch ausserhalb des Gottesdienstes im kleinen Kreis gefeiert werden. Für den Beizug von auswärtigen Pfarrerinnen und Pfarrern braucht es notwendig die Genehmigung des Gemeindepfarramtes des Ortes, an dem die Taufe stattfindet.

Getauft werden können Kinder und Erwachsene, sofern sie Mitglied der reformierten Kirche sind. Bei Kindern ist zusätzlich die reformierte Mitgliedschaft eines Elternteils Voraussetzung für den Vollzug der Taufe. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, kann nur eine Segenshandlung vollzogen werden.

Bei der Taufe von Kindern ist es Brauch, Taufpaten (Taufzeugen) zu bestellen. Bei der Anzahl und dem Geschlecht der Taufpaten sind die Eltern in der Wahl nicht eingeschränkt. Es muss nicht zwingend eine Gotte und ein Götti sein. Hingegen müssen die Taufpaten einer christlichen Konfession angehören, Ausnahmen von dieser Vorschrift sind nur aus seelsorglichen Gründen möglich. Die Pflicht der Taufpaten, nämlich die stellvertretende Verantwortung für die Unterweisung im christlichen Glauben, erlischt mit der Konfirmation.

Die Taufe wird in der Kirchgemeinde, auf deren Gebiet sie vollzogen wurde, ins Taufregister eingetragen. Der Vollzug wird schriftlich mit Taufschein bestätigt.

Flyer "Die Taufe"

Kontakt

Reformierte Kirche Zurzach
Sekretariat
Schwertgasse 15
5330 Bad Zurzach

Tel +41 56 265 11 30
Email sekretariat@ref-kirche-zurzach.ch

Öffnungszeiten

Sekretariat

Montag bis Donnerstag
13.30 – 16.30 Uhr

Kirche

Ganze Woche
09.00 – 17.00 Uhr

Links

Reformierte Kirche Aargau
Pfarrei St. Verena
Gemeinde Zurzach
Bad Zurzach

Bankverbindung
Raiffeisenbank Aare-Rhein, 5316 Leuggern
IBAN: CH38 8070 1000 0053 1086 4

Nach oben scrollen