Taufe
«Lasst die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran! Denn gerade für solche wie sie ist das Himmelreich.»
Die Taufe ist das Zeichen zur Aufnahme in die christliche Gemeinde. Sie ist einmalig und kann nicht wiederholt werden. Sie wird von den christlichen Konfessionen gegenseitig anerkannt.
Die Taufe wird durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer in einem öffentlichen Gottesdienst vollzogen. Sie kann aber auch auf Wunsch ausserhalb des Gottesdienstes im kleinen Kreis gefeiert werden. Für den Beizug von auswärtigen Pfarrerinnen und Pfarrern braucht es notwendig die Genehmigung des Gemeindepfarramtes des Ortes, an dem die Taufe stattfindet.
Getauft werden können Kinder und Erwachsene, sofern sie Mitglied der reformierten Kirche sind. Bei Kindern ist zusätzlich die reformierte Mitgliedschaft eines Elternteils Voraussetzung für den Vollzug der Taufe. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, kann nur eine Segenshandlung vollzogen werden.
Bei der Taufe von Kindern ist es Brauch, Taufpaten (Taufzeugen) zu bestellen. Bei der Anzahl und dem Geschlecht der Taufpaten sind die Eltern in der Wahl nicht eingeschränkt. Es muss nicht zwingend eine Gotte und ein Götti sein. Hingegen müssen die Taufpaten einer christlichen Konfession angehören, Ausnahmen von dieser Vorschrift sind nur aus seelsorglichen Gründen möglich. Die Pflicht der Taufpaten, nämlich die stellvertretende Verantwortung für die Unterweisung im christlichen Glauben, erlischt mit der Konfirmation.
Die Taufe wird in der Kirchgemeinde, auf deren Gebiet sie vollzogen wurde, ins Taufregister eingetragen. Der Vollzug wird schriftlich mit Taufschein bestätigt.