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Konfirmation

«Kommt, folgt mir nach! Ich will euch zu Menschenfischern machen.»
Jesus in Mt 4,19

Die Konfirmation ist ein Übergangsritus von der Jugend ins Erwachsenenalter, mit welchem den Jugendlichen der Segen Gottes zugesprochen wird. Die vielfach mit der Konfirmation in Verbindung gebrachte Taufbestätigung ist in den Reglementen der Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau nicht gefordert.

Voraussetzung für die Konfirmation ist der Besuch des vierten katechetischen Teils (PH4) gemäss dem PH-Konzept der Kirchgemeinde. Die Taufe ist keine Voraussetzung für die Konfirmation. Wenn nicht getaufte Konfirmandinnen und Konfirmanden die Taufe wünschen, so kann sie im Rahmen einer Konfirmandenfreizeit, eines Gemeindegottesdienstes oder im Konfirmationsgottesdienst selbst vollzogen werden.

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden erhalten einen Bibelspruch, welcher zusammen mit dem Vollzug der Konfirmation auf einer Urkunde festgehalten wird.

Mit der Konfirmation werden die Jugendlichen ermächtigt, die Taufpatenschaft zu übernehmen. Ebenso fällt die Konfirmation in die Lebenszeit, in welcher die Jugendlichen das 16. Lebensjahr erreichen und damit stimmberechtigte Mitglieder der Kirchgemeinde werden und an den Wahlen und den Kirchgemeindeversammlungen teilnehmen und sich in Behörden wählen lassen können.

Flyer Die Konfirmation

Kontakt

Reformierte Kirche Zurzach
Sekretariat
Schwertgasse 15
5330 Bad Zurzach

Tel +41 56 265 11 30
Email sekretariat@ref-kirche-zurzach.ch

Öffnungszeiten

Sekretariat

Montag bis Donnerstag
13.30 – 16.30 Uhr

Kirche

Ganze Woche
09.00 – 17.00 Uhr

Links

Reformierte Kirche Aargau
Pfarrei St. Verena
Gemeinde Zurzach
Bad Zurzach

Bankverbindung
Raiffeisenbank Aare-Rhein, 5316 Leuggern
IBAN: CH38 8070 1000 0053 1086 4

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