Konfirmation
«Kommt, folgt mir nach! Ich will euch zu Menschenfischern machen.»
Die Konfirmation ist ein Übergangsritus von der Jugend ins Erwachsenenalter, mit welchem den Jugendlichen der Segen Gottes zugesprochen wird. Die vielfach mit der Konfirmation in Verbindung gebrachte Taufbestätigung ist in den Reglementen der Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau nicht gefordert.
Voraussetzung für die Konfirmation ist der Besuch des vierten katechetischen Teils (PH4) gemäss dem PH-Konzept der Kirchgemeinde. Die Taufe ist keine Voraussetzung für die Konfirmation. Wenn nicht getaufte Konfirmandinnen und Konfirmanden die Taufe wünschen, so kann sie im Rahmen einer Konfirmandenfreizeit, eines Gemeindegottesdienstes oder im Konfirmationsgottesdienst selbst vollzogen werden.
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden erhalten einen Bibelspruch, welcher zusammen mit dem Vollzug der Konfirmation auf einer Urkunde festgehalten wird.
Mit der Konfirmation werden die Jugendlichen ermächtigt, die Taufpatenschaft zu übernehmen. Ebenso fällt die Konfirmation in die Lebenszeit, in welcher die Jugendlichen das 16. Lebensjahr erreichen und damit stimmberechtigte Mitglieder der Kirchgemeinde werden und an den Wahlen und den Kirchgemeindeversammlungen teilnehmen und sich in Behörden wählen lassen können.