Veröffentlichung von Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung vom 18. Novmeber 2020
Anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 20. November 2019
- Genehmigung der Rechnung 2019
- Genehmigung des Voranschlags 2021 mit einem Steuerfuss von 23%
- Genehmigung der Überführung von ca. 100 m2 der Parzelle 172 „Jetzerwiese“ vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen der Kirchgemeinde
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchge-meindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§ 152 KO).
Erlasse, Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage seit der Bekanntgabe (§§146, 147 Abs. 1 KO)
Bad Zurzach, 23. November 2020
Reformierte Kirchgemeinde Zurzach
Die Kirchenpflege