Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 20. November 2019

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Veröffentlichung von Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung


Anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 20. November 2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 26. Juni 2019

2. Genehmigung des Voranschlags 2020 mit einem Steuerfuss von 23 %

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§ 152 KO).

Erlasse, Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage seit der Bekanntgabe (§§146, 147 Abs. 1 KO)

 

Bad Zurzach, 22. November 2019

Reformierte Kirchgemeinde Zurzach
Die Kirchenpflege