Anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 21. November 2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 24. Juni 2018
  2. Genehmigung des Voranschlags 2019 mit einem Steuerfuss von 23 %
  3. Wahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission für die neue Amtsperiode
    2019 – 2022, Susanne Schifferli, Jörg Bächli und Ramon Kleeb
  4. Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Generalrevision der Orgel und den Ersatz der Glockenklöppel im Betrag von Fr. 105‘500.00

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchge-meindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§ 152 KO).

Erlasse, Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage seit der Bekanntgabe (§§146, 147 Abs. 1 KO)

Bad Zurzach, 23. November 2018

Reformierte Kirchgemeinde Zurzach

Die Kirchenpflege